Kein Hauptschulzweig
Realschule Godorf

Einen eigenen Hauptschulzweig darf die Johannes-Gutenberg-Schule nicht einrichten. | Foto: Broch
  • Einen eigenen Hauptschulzweig darf die Johannes-Gutenberg-Schule nicht einrichten.
  • Foto: Broch
  • hochgeladen von RAG - Redaktion

Godorf - (sb). Im Sommer 2016 beschloss der Rat der Stadt, die Hauptschule
Ringelnatzstraße in Rodenkirchen auslaufen zu lassen. Schon im
folgenden Schuljahr 2017/ 2018 sollte die Einrichtung keine neuen
Fünftklässler mehr aufnehmen. Da sie die einzige Hauptschule im
Stadtbezirk ist, stellte sich die Frage: Wohin können die Schüler im
Kölner Süden dann gehen, die weiterhin eine Hauptschule besuchen
wollen?

Als Alternativen wurden damals die Hauptschule am Großen
Griechenmarkt genannt oder eventuell die in Wesseling. Auf jeden Fall
kam ein langer Schulweg auf die Schüler zu. Um das zu vermeiden,
kamen Michael Roske, Leiter der Johannes-Gutenberg-Schule in Godorf,
und sein Konrektor Andreas Koch auf die Idee, einen Hauptschulzweig
auf ihrer Realschule einzurichten. Der Plan: Die Schüler sollten
gemeinsam die fünfte und sechste Klasse besuchen. Sollte die Leistung
eines Schülers nicht den Anforderungen der Realschule entsprechen,
könnte dieser seine Laufbahn ab der siebten Klasse auf dem neu
eingerichteten Hauptschulzweig der Schule fortsetzen.

„Diese Sonderregelung schien machbar aufgrund des Paragraphen 132c
im Schulgesetz, demzufolge auch Hauptschulbildungsgänge an
Realschulen möglich sind, wenn eine öffentliche Hauptschule in der
Gemeinde oder im Gebiet nicht vorhanden ist“, erklärte Koch.
Tatsächlich greift diese Reglung im ländlichen Raum und zwar
weitgehend in Form einer „Binnendifferenzierung“. Das bedeutet,
dass die Hauptschüler zwei Drittel des Unterrichtes gemeinsam mit den
Realschülern erhalten und nur ein Drittel gesonderten Unterricht. Die
Johannes-Gutenberg-Schule wollte aber eine „externe
Differenzierung“ realisieren, also einen kompletten, eigenen
Hauptschulzweig ab der siebten Klasse einrichten. „Der Bedarf dafür
ist da im Kölner Süden“, erläuterte Koch. Diese externe
Differenzierung ist jedoch im Schulgesetz nicht vorgesehen. Das hat
die Bezirksregierung Köln den Godorfern klar signalisiert.

„Das war für uns aber eine Grundvoraussetzung. Wir machen Inklusion
an unserer Schule, haben Vorbereitungsklassen für Geflüchtete, wir
können nicht darüber hinaus Hauptschüler in unsere Realschulklassen
integrieren. Wir wollten ganz klar eine Realschule bleiben, mit einem
Hauptschulzweig“, beschrieb der Konrektor. Somit lässt sich die
Idee, die auch bei den anderen Schulleitern im Stadtbezirk und den
Rodenkirchenern Lokalpolitikern großen Zuspruch fand, leider nicht
umsetzen. „Natürlich nehmen wir auch Fünftklässler mit einer
Hauptschulempfehlung auf. Nach der vierten Klasse entscheiden die
Eltern, wo sie ihr Kind anmelden. Nach der sechsten Klasse jedoch
entscheidet die Klassenkonferenz, ob es bleiben kann oder wechseln
muss“, schilderte Koch. Bisher habe rund die Hälfte der Schüler,
die mit Hauptschulempfehlung kam, an der Realschule bleiben können,
berichtete er. Eine Prognose, wie das in Zukunft sein wird, konnte er
nicht geben, da sich die Situation dadurch verändert, dass im Bezirk
– und nicht hier – die Hauptschule ausläuft. Den Schülern, die
auf jeden Fall eine Hauptschule besuchen möchten, bleibt also ein
weiter Schulweg zu den Einrichtungen, die noch Fünftklässler
aufnehmen, nicht erspart, sei es nach Nippes, Ehrenfeld, Brühl oder
Wesseling. „Letztere müssen Kölner Schüler aber nicht
aufnehmen“, sagte Koch.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

28 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.