Endlich wieder frei
Stallpflicht für Geflügel ist fast überall wieder aufgehoben
Kammerich - Eine frohe Nachricht erhielt jetzt Biolandwirt Lukas Tölkes auf
seinem Hof Fussberg per E-Mail von der Landwirtschaftskammer in
Köln-Auweiler. Ab sofort muss er sein Bio-Geflügel nicht mehr
wegsperren, die Stallpflicht ist aufgehoben. Sie galt seit dem 21.
Dezember als Vorsichtsmaßnahme zur Vogelgrippe. Die Tiere können
sich ab sofort wieder draußen frei bewegen, in aller Ruhe nach Futter
suchen und genüsslich im Dreck scharren. Zum Glück ist sein
zertifizierter Hof nach Biolandrichtlinien verschont geblieben von dem
Vogelgrippevirus, erzählt Tölkes. Hätte nur ein Tier den Virus
gehabt, dann hätte gekeult werden, alle Tiere abgeschlachtet und zur
Verbrennung gegeben werden müssen. Dies wäre einem fünfmonatigen
Totalausfall gleichgekommen. Der darüber hinaus entstandene
Image-Schaden sei nur schwer zu beziffern, so Lukas Tölkes im
Interview mit dem Extra-Blatt. Jetzt kann er weiter
züchten. Insgesamt 250 Hähnchen und Hühnchen werden am nächsten
Schlachttag, dem 24. Februar, geschlachtet. Sie sind dann exakt zehn
Wochen alt. Vorab muss Tölkes jedoch von fünf Tieren Kotproben an
das Kreisveterinäramt schicken. Von dort erhält er dann jeweils die
Freigabe zur Schlachtung.
Hintergrund-Infos:
(Quelle: Rhein-Sieg-Kreis) Das zuständige Landesministerium
hat die flächendeckende Aufstallung für alle Arten von Geflügel
für weite Teile in Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben. Damit kann
auch die im Rhein-Sieg-Kreis per Allgemeinverfügung vom 21. Dezember
2016 angeordnete, Regelung für Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in
Gefangenschaft aufgezogen und gehalten werden, beinahe wieder
vollständig außer Kraft gesetzt werden. Im Rhein-Sieg-Kreis betrifft
das Ende der Verpflichtung alle Städte und Gemeinden bis auf die
Städte Lohmar, Niederkassel und Rheinbach. Grund für das
Fortbestehen der Anordnung in diesen drei Kommunen ist die höhere
Geflügeldichte (über 300 Stück Geflügel je qkm).
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können jedoch im Einzelfall
einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen. Nach Einschätzung
des Friedrich-Löffler-Instituts erfolgte in den allermeisten Fällen
eine Infektion der Geflügelbestände durch einen Eintrag des Erregers
durch kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände).
Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist daher auf die
Wichtigkeit folgender „Biosicherheitsmaßnahmen" zum Schutz des
Geflügels vor einer Infektion hin: Eingänge zu den
Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur
Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).
Kleidung und Schuhe müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert
werden. Das Futter muss vor Nagern und Wildtieren geschützt gelagert
werden. Erkrankte und verendete Tiere müssen umgehend der
Veterinärbehörde gemeldet werden. Freilaufendes Geflügel darf
keinen Zugang zu Wildgewässern haben. Fremden Personen und Haustieren
muss der Zugang zu Geflügelhaltungen verwehrt werden.
Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises unter
02241-132335 zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur
Geflügelpest finden Sie auf der Internetseite des
Friedrich-Löffler-Instituts unter
www.fli.de
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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