Einigung scheint möglich
Viehtriften und angeln weiter erlaubt
Ruppichteroth -
Einige Erweiterungen des Naturschutzgebietes (NSG) „Auf der
Scheidhecke und Hoverbachtal“ hat die Kölner Bezirksregierung
zurückgenommen. Jetzt scheint bei der Neuauflage der Schutzverordnung
in der Bröltalgemeinde doch noch eine Einigung möglich. Wie
berichtet, hatten Besitzer von angrenzenden Flächen gegen den Plan
der Kölner Bezirksregierung protestiert, das Schutzgebiet zu
vergrößern. Einige Eigentümer hatten sogar erwogen, gerichtlich
dagegen vorzugehen, andere Betroffene reagierten mit heftigen
Vorwürfen gegen die Behörde. Auch der Naturschutzbeirat des Kreises
sprach sich gegen die geplante neue Verordnung der Höheren
Naturschutzbehörde aus, die die 2017 auslaufenden Bestimmungen
ersetzen soll. Wie dessen Vorsitzender Siegfried Cunz jetzt in der
Sitzung des Gremiums berichtete, zeige sich die Bezirksregierung bei
einem Gespräch mit den Betroffenen sehr aufgeschlossen und wolle rund
80 Prozent der Forderungen folgen. Einige der neuen Areale vor allem
südlich des NSG-Planes seien bereits herausgenommen worden. Weiterhin
erlaubt bleiben sollen ortsübliche Tränken für das Vieh, allerdings
nur, wenn sie keine Quellsümpfe beeinträchtigen. Auch bestehende
Viehtriften durch den Hoverbach sind weiterhin erlaubt.
Genau so sollen die bisherige landwirtschaftliche und forstliche
Nutzung des Gebietes erlaubt bleiben. Hunde dürfen im Rahmen der
Jagdausübung ohne Leine laufen und auch Jagdkanzeln und Fischen
bleiben erlaubt. Das kleine Naturschutzgebiet bietet zahlreichen
seltenen Pflanzen und Tieren schon seit 1997 Lebensraum. Seltene
Orchideen wie das Männliche Knabenkraut und das Weiße Waldvögelein
sind hier ebenso zu finden wie Lungenkraut, Hirschzunge und Akelei,
Blauflügelprachtlibelle und Kaisermantel, Eisvogel und Gebirgsstelze.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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