Razzia: 16 Durchsuchungsbeschlüsse
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

Foto: Volker Düster

Am 20. September haben Ermittler der Kriminalpolizei im Rhein-Sieg-Kreis unter Federführung von Kriminaloberkommissarin Christine Hedemann annähernd gleichzeitig 16 Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Besitzes bzw. der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vollstreckt.

Die Durchsuchungsobjekte lagen in allen Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Polizei Rhein-Sieg-Kreis, außer in Hennef. Die Verfahren, die nicht im Zusammenhang stehen, richten sich nach derzeitigem Kenntnisstand gegen neun Erwachsene, vier Heranwachsende und drei Jugendliche. Ziel der Durchsuchungen war das Auffinden von Beweismitteln, aber auch die Verhinderung von aktuellen Missbrauchsgeschehen. Glücklicherweise gab es dahingehend keine Erkenntnisse der eingesetzten Polizeikräfte.

Bei den Durchsuchungen in den Wohnungen der Beschuldigten waren neben erfahrenen Kriminalisten auch IT-Experten im Einsatz, um die fachgerechte Beschlagnahme von Computern, Smartphones und Datenträgern sicherzustellen. Ein Beschuldigter hatte mutmaßlich seine kinderpornografischen Daten in einer Flugdrohne versteckt. Die Beamten fanden auch diese SD-Karte und bei erster Sichtung erhärtete sich der Verdacht, dass sich kinderpornografisches Material darauf befinden könnte, die Ordner trugen Mädchennamen.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte mehr als 200 Datenträger, Videokassetten, Computer und Smartphones sicher. Die sichergestellten Beweismittel müssen nur aufwändig gesichtet und analysiert werden. Viel Zeit wird die Analyse der mehr als 100 sichergestellten Videokassetten in Anspruch nehmen. Der 46-jährige Besitzer der Kassetten war in den Fokus der Ermittlungen geraten, weil er eine Vielzahl von Missbrauchsabbildungen ins Internet hochgeladen hatte.

Drei der vier Heranwachsenden sind bereits wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Erscheinung getreten. Bei einem 20-Jährigen war bereits in der Vergangenheit wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Materials durchsucht worden. Damals fanden die Beamten bei ihm neben dem entsprechenden Bild- und Videomaterial eine kleine Cannabisplantage. Bei der gestrigen Durchsuchung ergab sich der identische Sachverhalt. Diesmal waren es fünf Cannabispflanzen in seiner völlig zugemüllten Wohnung. Hier wurde ein gesondertes Strafverfahren eingeleitet. Das Gleiche gilt beim Fund eines Butterflymessers in einem anderen Durchsuchungsobjekt. Hier wurde eine entsprechende Strafanzeige nach dem Waffengesetz gegen den Besitzer gefertigt.

Betroffen macht die Einsatzleiterin Christine Hedemann, dass manchen beschuldigten Jugendlichen offensichtlich gar nicht bewusst ist, dass die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen ein Verbrechen ist.

Nach ihren Angaben steigt die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern über Chats, Messenger und soziale Netzwerke. Dabei teilen oft auch Kinder und Jugendliche leichtfertig solche Bilder und Videos. Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik waren in Deutschland im Jahr 2021 fast 40 Prozent der Tatverdächtigen jünger als 18 Jahre (2020 waren es knapp ein Drittel).

Auch wenn manchen nicht bewusst ist, dass sie kinderpornografische Inhalte weitersenden oder sie nicht wissen, wie sie darauf reagieren sollen. "Eines ist jedoch Fakt", sagte KOKin Hedemann, "Kinderpornografie zeigt sexuelle Gewalt an Kindern."

Ihr liegt der Schutz potenzieller Opfer am Herzen, daher wünscht sie sich, dass Inhalte konsequent beim Plattformbetreiber, der Internet-Beschwerdestelle oder bei der Polizei gemeldet werden. Links dazu finden Sie z.B. unter: https://www.soundswrong.de/. (Bi)

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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