Baugenehmigung für bezahlbaren Wohnraum
45 bezahlbare Wohungen

Bauingenieur Markus Eich, Klaus-Dieter Klein vom Rhein-Sieg-Kreis, Wolfgang Overath, Bürgermeister Franz Huhn, Landrat Sebastian Schuster und Architekt Marcel Supp (von links) erläutern das Projekt an der Händelstraße. | Foto: Woiciech
  • Bauingenieur Markus Eich, Klaus-Dieter Klein vom Rhein-Sieg-Kreis, Wolfgang Overath, Bürgermeister Franz Huhn, Landrat Sebastian Schuster und Architekt Marcel Supp (von links) erläutern das Projekt an der Händelstraße.
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Siegburg - Baugenehmigung für bezahlbaren Wohnraum - Wolfgang Overath plant 45
Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus an der Händelstraße

„Es ist ein wichtiger Beitrag, dass so eine Umsetzung durch private
Investoren geschehen muss“, stellte Bürgermeister Franz Huhn fest.
Auf dem 2.608 Quadratmeter großen Grundstück an der Händelstraße
übergab er dem Bauherrn Wolfgang Overath die Genehmigung für ein
Mehrfamilienhaus mit 45 Wohneinheiten. Im gleichen Zug reihte sich
Landrat Sebastian Schuster mit dem Bescheid für die „öffentliche
Förderung“ ein. Bauingenieur Markus Eich rechnet mit einem
Umsetzungszeitraum von acht bis zwanzig Monaten. „Das geht bestimmt
schneller“, so Wolfgang Overath, der sich hier in der Verantwortung
sieht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Mit 19 Jahren gründete er die Overath GmbH & Co.
Grundbesitzverwaltungs KG, die schon viele ähnliche Projekte
realisieren konnte. „Wenn die Menschen fünf bis sieben Euro pro
Quadratmeter zahlen, ist das für diese noch zu schaffen. Acht bis
zehn Euro können sie sich schon nicht mehr leisten.“

Siegburg zählt aktuell 1.567 Unterkünfte im sozialen Wohnungsbau,
doch zurzeit existieren wohl noch 290 wohnungssuchende Haushalte in
der Kreisstadt. Deshalb sind solche Konzepte, wie sie in der
Händelstraße 4-6 entstehen, sehr wichtig. „Die Parkfrage ist
geklärt, es kommt eine Tiefgarage mit 28 Stellplätzen“, fügte der
Bürgermeister hinzu. „Außerdem ist die Nähe zur Bahn gegeben.“

Die Stadt hält sich das Belegungsrecht vor, so dass die Wohnungen
effizient nach öffentlichen Bedürfnissen zugeteilt werden. Vom Kreis
gibt es unter anderem eine Fördergrundpauschale von 2.150 Euro pro
Quadratmeter geschaffenen Wohnraum. Somit lässt sich sicherstellen,
dass finanzschwächere Bürger und Familien ebenfalls ein geeignetes
Dach über dem Kopf haben.

- Dirk Woiciech

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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