Förderprogramm für Rathaussanierung nutzen
Finanzielle Vorteile durch Förderprogramm
Siegburg - Wie die Stadt Siegburg aktuell mitteilt, erfuhr die Stadtverwaltung am
1. Februar erfuhr die Stadtverwaltung durch Veröffentlichung im
Bundesanzeiger, dass sich bei der Inanspruchnahme eines
Förderprogramms des Bundes (Klimaschutzziele 2030) erhebliche
finanzielle Vorteile bezüglich der anstehenden Rathaussanierung
ergeben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahmen ist jedoch, dass vor dem 1.
Juli 2021 keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden. Der dafür
notwendige politische Beschluss fiel aus Vergabegründen per
Dringlichkeitsentscheidung, unterzeichnet gemäß § 60 Abs. 3 der
Gemeindeordnung vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Bau- und
Sanierungssauschusses.
Die Fraktionen des Siegburgers Stadtrats wurden in Kenntnis gesetzt.
Im Wortlaut heißt es in der Dringlichkeitsentscheidung: „Das
Verfahren zur Ausschreibung der Rückbauarbeiten und
Schadstoffsanierung für die Sanierung des Rathauses wird insoweit
unterbrochen bzw. angepasst, dass eine Auftragsvergabe erst nach dem
1. Juli 2021 stattfindet, um die neuen Zuschussmöglichkeiten nach der
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Nichtwohngebäude (BEG NWG) zu eröffnen.“
Der Zuschuss zu den Baukosten liegt bei bis zu 7,8 Millionen Euro.
Dringlichkeitsentscheidungen werden dem jeweiligen Gremium, hier dem
in der nächsten Woch vorgelegt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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