Flott auf zwei Rädern unterwegs
Mobilitätskonzept der Stadt erweitert sich
Siegburg - Nicht nur mit dem Radleihsystem konnte die Kreisstadt punkten, nun
erweitert sich das aktuelle Mobilitätsangebot durch ein 12-monatiges
Pilotprojekt mit Elektrotretrollern der Unternehmen „Bird“ und
„Spin“. Ab Montag, 10. Mai startet um 14 Uhr der stationslose
Verleih mit rund 200 E-Scootern im Stadtgebiet, jedoch ohne
Seligenthal, Braschoss und Schreck.
In der Kooperationsvereinbarung mit den Anbietern ist das
Geschäftsgebiet genau umrissen, ebenso Verbotszonen festgelegt, in
denen das Abstellen der Roller rechtswidrig ist und technisch auch
verhindert wird. Darunter fallen zum Beispiel der Michaelsberg,
Grünflächen, Friedhöfe, Flächen in Gewässernähe, sowie die
Fußgängerzone.
Diese Zonen passt man bei Bedarf kurzfristig an. Für alle
Elektrotretroller gilt, dass sie nur baulich angelegte Radwege,
Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen dürfen. Ansonsten ist
ferner ein Ausweichen auf die Fahrbahn oder verkehrsberuhigte Bereiche
gestattet. Das Befahren der Gehwege ist für Elektrokleinstfahrzeuge
tabu. Auch in der gesamten Fußgängerzone dürfen sie nicht fahren,
das ist eindeutig durch das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“
geregelt. Man muss vermutlich darüber diskutieren, ob das in
Randbereichen, wie dem Europaplatz, so bleiben soll. Ein Abstellen in
städtebaulich sensiblen Arealen, sowie in Grün- und Parkanlagen, auf
Flächen von sozialen Einrichtungen, in Grünstreifen, im
Straßenbegleitgrün, in Einfahrten, an Eingängen, an Rettungswegen,
auf Entfluchtungsflächen, vor Querungsstellen, in öffentlichen
Fahrradabstellanlagen, auf taktilen Elementen, wie
Blindenleitsystemen, ebenso in Schutzgebieten jeglicher Art,
insbesondere Natur- und Landschaftsschutzgebiete, ist nicht erlaubt.
Die Fahrer werden zur strikten Einhaltung aufgefordert. Eine
gesetzliche Helmpflicht gibt es für diese Fortbewegungsmittel nicht,
dennoch wird eine Helmnutzung dringend empfohlen. Die E-Scooter stehen
frei, ohne Stationen, im Gegensatz zum RSVG-Bike. Eine Gehwegbreite
von 1,50 Meter ist stets zu berücksichtigen. Bei Beschwerden ist
grundsätzlich der entsprechende Anbieter der erste Ansprechpartner.
Sollte sich das Anliegen hier nicht klären lassen, kann das Kommunale
Mobilitätsmanagement der Stadt vermitteln.
Die Nachbarstädte Troisdorf, Hennef, Lohmar starteten dieses Jahr ein
ähnliches Angebot, was intensiv fruchtete.
Großstädte wie Köln und Bonn bieten diese Roller schon seit 2019
an. Daher sind grenzüberschreitende Fahrten in die Städte, in denen
die jeweiligen Anbieter genauso aktiv sind, möglich. „Die Stadt
Siegburg steht dem Angebot von E-Leihrollern als weiteren Baustein der
Mobilität im Stadtgebiet offen gegenüber“, so Bürgermeister
Stefan Rosemann. „Aus Sicht der Verwaltung schaffen E-Scooter,
insofern richtig genutzt, den Bürgern eine sinnvolle Ergänzung zum
bestehenden Mobilitätsangebot. Es ist gewünscht, dass sich Anbieter
kontinuierlich in den Bereichen Qualität und Sicherheit
weiterentwickeln.“ Im Juli soll noch die Firma „BigBee“ mit 100
weiteren Exemplaren einsteigen.
Um die Verträglichkeit des Angebots im Stadtgebiet insgesamt zu
gewährleisten, kommt eine gesamte Obergrenze von 300 zum Tragen. Die
wurde gemeinsam mit dem Zukunftsnetz Mobilität NRW, der Stabsstelle
„Kommunales Mobilitätsmanagement“, sowie den Dienstleistern,
abgestimmt. Zwischen der Stadt und den Anbietern wird eine freiwillige
Selbstverpflichtung geschlossen, um die Kooperation zu regeln. Da sich
die Rechtsprechung in nächster Zeit wohl weiterentwickelt,
vereinbarte man eine zwölfmonatige Probephase. Weitere Regelungen zu
Elektrokleinstfahrzeugen gibt es unter
www.dvr.de/presse/presseinformationen/elektro-roller-kommen-tipps-fuers-sichere-ankommen
Eine Zusammenfassung der Informationen für Siegburg ist auf der
Homepage www.siegburg.de
einsehbar.
- Dirk Woiciech
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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