Polizei Bonn warnt
Betrüger nutzen die Hilflosigkeit der Flutopfer
Region - (red) Die Polizei Bonn warnt vor Betrugsdelikten im Zusammenhang
mit der Hochwasserkatastrophe und ruft zu erhöhter Vorsicht auf.
Betrüger machen sich derzeit die Hilflosigkeit der Betroffenen zu
nutzen.
Aktuell ermittelt die Bonner Polizei in drei Fällen, in denen
Geschädigte Bautrockner in sogenannten „Fake-Shops“ bestellt
haben: Nachdem die Ware vorab bezahlt wurde, stellten die Betroffenen
fest, dass die Firmen telefonisch nicht erreichbar sind und es sich um
Fake-Shops handelt. In einem weiteren Fall wurde einer mutmaßlich
betrügerisch agierenden Elektrik-Firma ein Vorabbetrag bezahlt, die
die angekündigten Reparaturen am Folgetag entgegen getroffener
Absprachen jedoch nicht ausführte. Mutmaßliche Betrüger versuchen
außerdem, die derzeit hohe Spendenbereitschaft der Bürger
auszunutzen. So ermittelt das Kriminalkommissariat 55 der Polizei
Köln aktuell in einem Fall, bei dem zunächst das auf Facebook
veröffentlichte Foto einer durch das Hochwasser zerstörten Wohnung
kopiert wurde. Die Tatverdächtigen nutzten das Foto dann, um damit in
einem separaten Beitrag einen Spendenaufruf zu veröffentlichen. Ob
diesem jemand gefolgt ist, wird derzeit ermittelt. Das Posting wurde
zwischenzeitlich gelöscht.
Die Polizei rät im Zusammenhang mit den dargestellten
Sachverhalten:
Hinter Online-Shops können sich Betrüger verbergen, die mit so
genannten Fake-Shops (gefälschte Online-Shops) Online-Einkäufer
abzocken wollen.
Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf
den ersten Blick schwer zu erkennen. Sie sind teilweise Kopien real
existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer
selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Das ist das Ziel der
Betrüger: Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und
Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen diese
das Vertrauen der Online-Shopper gewinnen und sie so zum Kauf
animieren.
Hat ein Kunde Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug. Sie
verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis
oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Denn sie
haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen - die im Internet
angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar
Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits
getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.
Da die Täter aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher
Fake-Shops oft umständlich und langwierig. Die Betrüger können
daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer um ihr
Geld bringen.
Deswegen sollte jeder beim Einkauf im Netz folgende Tipps der
Polizei befolgen:
- Keine Spontankäufe, auch wenn Ware
- Informieren
- Verbraucherzentrale hilft: In der
- Wählen
- Kein
- Sichern
- Erstatten Sie Anzeige bei der
dringend benötigt wird: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines
Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen
Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken
ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.[/*]
Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine
ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden
herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der
Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie
ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse
Geschäftspraktiken anwendet.[/*]
Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur
gewünschten Information über einen Online-Händler.[/*]
Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch
Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch
allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim
Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach
einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine
Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.[/*]
Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten
gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur
beim Händler Ihres Vertrauens erwerben. Was tun, wenn man bereits
Opfer geworden ist?Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf
überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob
Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines
bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen
Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den
Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.[/*]
Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag,
Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren
Kauf auf. Drucken Sie diese aus.[/*]
Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst
sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die
strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus
dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige
abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops
konsequent vorangetrieben werden.[/*]
Bei der
Auftragsvergabe an Handwerkerdienste in Notfällen gilt außerdem:
- Nach dem Anruf bei unseriösen Handwerkernotdiensten
- Schauen Sie im Internet
- Fragen Sie im Vorfeld nach möglichen Zuschlägen und
- Lassen Sie sich nicht durch die
- Bezahlen Sie nur nach Rechnungstellung. Eine seriöse
- Die Rechnung sollten Sie erst dann vollständig
- Ihr
erscheinen Monteure teilweise schnell vor Ort. Doch in einigen Fällen
pfuschen diese etwas herum und verlangen anschließend einen
vollkommen überteuerten Lohn für ihre Arbeit. Eine Rechnung wird
zwar ausgestellt, doch die Firmen gibt es oft gar nicht. In weiteren
Fällen werden Vorabzahlungen gefordert - tatsächlich werden die
Arbeiten dann aber nicht durchgeführt.[/*]
genau hin - bei Firmen, deren Homepages nur aus einer einzigen Seite
bestehen oder kein Impressum vorweisen, sollten Sie misstrauisch
werden.[/*]
anfallenden Anfahrtskosten.[/*]
Dienstleister unter Druck setzen und vereinbaren Sie vorab einen
Festpreis.[/*]
Firma hat keinen Grund, von Ihnen eine Sofortzahlung zu verlangen. Im
Zweifel und wenn Sie unter Druck gesetzt werden, wählen Sie den
Notruf 110! Natürlich können Sie auch Ihre Nachbarn um Hilfe
bitten.[/*]
bezahlen, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist.[/*]
Recht ist es, jemanden Ihrer Wohnung/Ihres Grundstückes zu verweisen.
Sollten die Notdienstmitarbeiter dieser Aufforderung nicht nachkommen,
kann das strafrechtliche Konsequenzen haben.[/*]
Geldspenden
sollen da ankommen, wo sie gebraucht werden und nicht bei Betrügern
landen. Die Polizei rät:
Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist:
Übergeben oder überweisen Sie Geld nie an unbekannte Personen.
Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die
Siepersönlich kennen oder über deren Seriosität Sie sich
ausreichend informiert haben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf:
https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/richtig-spenden/.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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