"Scheinsicherheit" beseitigt?!
„Spielstraßen-Bereich“ in Buschhoven wird umgebaut
Swisttal-Buschhoven - (art) Das Straßenverkehrsamt hat den verkehrsberuhigten Bereich in
Swisttal-Buschhoven gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Swisttal und
der Polizei überprüft, nachdem aus der Bürgerschaft Hinweise auf
erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich Dietkirchenstraße, Vogtstraße
und Am Vogtweiher gegeben worden waren.
Ergebnis: der betreffende Abschnitt entspricht nicht den gesetzlichen
Anforderungen nach der Straßenverkehrsordnung an einen dort
ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereich.
Denn, so die Experten: Ein solcher, umgangssprachlich als
„Spielstraße“ bezeichneter Bereich, muss baulich so gestaltet
sein, dass keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg erkennbar ist.
Durchgangsverkehr darf höchstens von „nachrangiger Bedeutung“
sein. Zudem ist es Fußgängern in einem verkehrsberuhigten Bereich
erlaubt, sich auf der kompletten Verkehrsfläche aufzuhalten und dort
auch zu spielen. Aus diesem Grund gilt, je nach Rechtsprechung, eine
Höchstgeschwindigkeit zwischen 7 und 17 km/h.
Die Gegebenheiten vor Ort in Buschhoven entsprechen hingegen einer
Tempo-30-Zone. Dies spiegeln auch die bei der Untersuchung des
Bereichs gemessenen Geschwindigkeiten von knapp 30 km/h wider – also
um ein Vielfaches über der geforderten Schrittgeschwindigkeit.
Bei einer Straßengestaltung wie in dem beschriebenen Bereich in
Buschhoven ist ein Aufenthalt von Fußgängerinnen und Fußgängern,
geschweige denn spielenden Kindern auf der Fahrbahn zu gefährlich.
Vielmehr führt der verkehrsberuhigte Bereich zu einer
Scheinsicherheit, die vom Straßenverkehrsamt ausgeräumt werden muss.
Im Zuge der Überprüfung des Bereichs wurde deshalb vorrangig darauf
geachtet, ob mit verschiedenen Bauelementen die gefahrene
Geschwindigkeit verringert werden kann. „Um die Anforderungen an
einen verkehrsberuhigten Bereich zu erfüllen, müsste die komplette
Straße umgebaut werden“, sagt Swisttals Bürgermeisterin Petra
Kalkbrenner. „Der Gesetzgeber fordert einen niveaugleichen Ausbau
der Straße. Dies würde enorme Kosten verursachen, die den
Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Allgemeinheit nicht zuzumuten
sind. Nach Würdigung der Gesamtumstände – und schweren Herzens –
haben wir uns daher der Auffassung des Straßenverkehrsamtes und der
Polizei angeschlossen. Der verkehrsberuhigte Bereich muss aufgehoben
werden, da die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger
höchste Priorität hat.“
Alle an dem Verfahren beteiligten Fachbehörden haben sich
einvernehmlich darauf geeinigt, den verkehrsberuhigten Bereich
aufzuheben und in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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