Nachrichten
Stadt verlängert Frist für Gastronomie
Corona-Wetterschutz darf vorerst bleiben
Die Stadtverwaltung hat für die Kölner-Gastronomie die Abbaufrist verlängert. Temporäre Wind- und Wetterschutzelemente dürfen zunächst stehenbleiben. Köln. Die Ansage der Kölner Verwaltung am 27. März war deutlich: Bis zum 1. April sollten in der Stadt sämtliche Wetterschutzelemente von Außengastro-Flächen (Plexiglas-Veranden, Holzzäune oder Palettenwände) wieder entfernt werden (siehe auch die aktuelle Ausgabe EXPRESS - Die Woche). Im schlimmsten Fall standen auch Verwarn- beziehungsweise...