Städtische Friedhöfe und Begräbniswald:
Verbot von offenen Grablichtern
Bergisch Gladbach. Aufgrund der bestehenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr, spricht die Friedhofsverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ab sofort auf den städtischen Friedhöfen und im Begräbniswald Reuterstraße ein Verbot zum Aufstellen von offenen Grablichtern und Grabkerzen aus. Auf das Verbot von offenen Grablaternen im Begräbniswald wird schon seit mehreren Jahren durch den Aushang von Hinweisschildern auf dem Gelände hingewiesen; bisher wurde lediglich das Aufstellen...