Terrassenfreibad Frechen
Förderung muss nicht zurückgezahlt werden
Die Stadt Frechen muss die 1,5 Millionen Euro Fördermittel für die Sanierung des Terrassenfreibads nicht zurückzahlen. „Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Frechen mitgeteilt, dass der Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraums der geförderten Maßnahme bewilligt wurde“, teilt die Stadt mit. Frechen (lk). Zwischenzeitlich waren aus der Politik Bedenken geäußert worden, dass die bewilligte Förderung zurückgezahlt werden müsse, da die Summe an ein eine frühere Umsetzung der Sanierung...