Feuerung

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Ratgeber
Mit dem regenerativen Energieträger Holz lässt sich das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel des reformierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erreichen. Foto: DJD/AdK/www.kachelofenwelt.de/Spartherm

Holzfeuerungen weiterhin erlaubt
Beim Ofenbauer kann man sich informieren

(djd). Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch ab dann werden Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt sein. Denn das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten. Über Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und das Heizen mit der Zukunftsenergie Holz kann man sich beim Ofenbauer informieren. Adressen in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.de. Kein Verbot: Nur veraltete...

  • Rhein-Berg
  • 16.01.24
  • 96× gelesen
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