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Hecken und Sträucher sind auf Grundstücksgrenze zurückschneiden, damit alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.   | Foto: pixabay

Rückschnitt ist Pflicht
Zeit für die Heckenschere

Vom 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres ist es möglich und notwendig, Hecken, Sträuchern und Schilfbestände so zu beschneiden, dass sie nicht zu verkehrsgefährdenden Situationen führen können. Euskirchen (lk). „Es kommt immer wieder vor, dass an Straßen, Kreuzungen, Einmündungen sowie Geh- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hochwachsende Hecken bestehen. Straßenlampen und Verkehrszeichen sind häufig durch privates Grün zugewachsen. Dies...

  • Stadt Euskirchen
  • 22.09.22
  • 416× gelesen
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