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Ab Februar kommt die Herkunftskennzeichnung
Neue Kennzeichnungs-pflicht an der Fleischtheke
Region (mm). Mit dem 1. Februar muss unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch hinsichtlich seiner Herkunft gekennzeichnet sein – darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Bislang war eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, beispielsweise für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch vorgegeben. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher...