Einkaufen mit 2G-Bändchen
2G-Armbänder beim Einkauf als Entlastung
Gummersbach. Die Coronaschutzverordnung NRW sieht vor, dass - mit Ausnahme von Läden, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen - im Einzelhandel und in der Gastronomie die 2G-Regel gilt; Zutritt hat nur, wer geimpft oder genesen ist. Um die Händler und Gastronomen bei der Kontrolle zur Einhaltung dieser Regel zu unterstützen und es der Kundschaft zu ersparen, sich in jedem Geschäft erneut ausweisen zu müssen, werden in Gummersbach Armbänder ausgegeben, mit denen die Überprüfung und der...