Gnadenerlaß

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Falsch eingestellte Blitzer können der Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren sein.
 | Foto: © ADAC /TRD Recht und Billig

Recht und Billig
Verkehrssünder: Gnadenerlass fürs Bußgeld * By (TRD) Pressedienst Blog News Portal

(TRD/MID) Gegen rechtskräftige Bußgeldbescheide können die Betroffenen auf zwei Wegen vorgehen: Entweder per Gnadenerlass. Oder mit Hilfe eines Wiederaufnahmeverfahrens. Letzteres ist aber nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Doch wann macht so ein Wiederaufnahmeverfahren überhaupt Sinn? Es könne erfolgreich sein, wenn etwa eine Blitzeranlage falsch gemessen habe, so Rechtsanwalt Frank Häcker. So etwas...

  • Köln
  • 05.01.19
  • 120× gelesen
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