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Das Finanzamt Brühl informiert
Frist endet am 31. Januar
Erftstadt/Brühl/Frechen/Wesseling. Bis zum 31. Januar müssen Grundstückinhabende die Grundsteuererklärung beim Finanzamt Brühl abgegeben haben. Darüber informiert die Behörde nun in einer Pressemitteilung. „Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuer-erklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, sagt Dr. Dirk Siegers, Chef des Brühler Finanzamtes. Hier gibt es praktische Erklär-Videos, wie man über das „Online-Finanzamt“ ELSTER die...