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OVG-Urteil: Rodungsstopp
RWE: Weitreichende Konsequenzen
Rhein-Erft-Kreis (me). Mit großer Überraschung hat RWE Power den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Aufhebung des Sofortvollzugs der im Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hamach für 2018-2020 erlaubten Rodung zur Kenntnis genommen. Der Rodungsstopp habe für RWE Power weitreichende Konsequenzen. „Nachdem das Unternehmen bereits in der vergangenen Rodungsperiode 2017/18 auf die Inanspruchnahme des Waldes verzichtet hatte, werden nun innerhalb des nächsten Jahres kurzfristig...