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"Absolutes Betretungsverbot für Betriebsfremde": Am Rand des Hambacher Forstes sind überall Hinweisschilder aufgehangen. | Foto: Oliver Berg/dpa

OVG verfügt Rodungsstopp
Richter entsprechen in Eilverfahren dem BUND-Antrag

Kerpen / Münster - Das ist ein rechtlicher Paukenschlag, den das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitagmorgen verkündet hat. In einer Mitteilung heißt es: Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die RWE Power AG den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power AG im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern,...

  • 05.10.18
  • 63× gelesen
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