Haus & Grund Wesseling

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Ratgeber
Bislang sieht die NRW-Bauordnung für PV-Anlagen und Wärmepumpen große Abstände zur Grundstücksgrenze vor. Das macht solche Anlagen bei schmalen Grundstücken oft unmöglich. Dem hat das Land inzwischen Abhilfe geschaffen. | Foto: AdobeStock/Tomasz Zajda

PV und Wärmepumpe
Die Abstandsregeln wurden gelockert

Haus & Grund Wesseling macht auf Erlass der Landesregierung zur Energiewende aufmerksamWesseling (red). Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage auf seinem Grundstück installieren möchte, muss nur noch 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. „Bislang galten für Wärmepumpen drei Meter Abstand. Bei den vielen Reihenhäusern und Doppelhaushälften, deren Grundstücke oft nur sechs Meter breit sind, war eine Wärmepumpe damit ausgeschlossen“, so Pascal Block von...

  • Wesseling
  • 19.05.23
  • 2.909× gelesen
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