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Bei den Nebenkosten kann es Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man nicht im Leistungsbezug ist. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Bürgergeld ausgezahlt. | Foto: Jörg Hertle auf Pixabay

Nachzahlung von Betriebskosten
Jobcenter kann Mietern helfen

Rhein-Erft-Kreis (rmm). Auf die Mieter in unserem Verbreitungsgebiet kommt unter Umständen eine hohe Nachzahlung an Betriebskosten oder teures Heizöl-Nachtanken zu. Hier kann es möglicherweise Hilfe vom Jobcenter geben, auch wenn man keine Grundsicherung, beziehungsweise das neue „Bürgergeld“ bezieht – das gelte für Angestellte gleichermaßen wie für Selbstständige. Darauf macht der Ortsverein Wesseling von „Haus & Grund NRW e.V.“ aufmerksam. „Mieter und Eigentümer können mit der Hilfe vom...

  • Wesseling
  • 18.01.23
  • 283× gelesen
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