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Verwaltungsgericht Köln entscheidet:
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Nach knapp zehnstündiger Verhandlung kam das Urteil kurz vor 20 Uhr: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Damit hat das Gericht eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Das Gericht hat auch in drei weiteren Klageverfahren der AfD...