Waffenverbote an Bahnhöfen
Bundespolizei präsentiert Erlass zum Sessionsanfang
Die Bundespolizei wird am Montag (11. November) bis zum darauffolgenden Morgen in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln/Süd durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden. Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen...