Kennzeichnungspflicht

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Seit 2000 gibt es - damals wegen BSE eingeführt - die Pflicht zur Kennung der Herkunft für unverarbeitetes und unverpacktes Rindfleisch. Mit dem 1. Februar kommt diese Pflicht für unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch.  | Foto: exclusive-design AdobeStock

Ab Februar kommt die Herkunftskennzeichnung
Neue Kennzeichnungs-pflicht an der Fleischtheke

Region (mm). Mit dem 1. Februar muss unverarbeitetes und nicht verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- sowie Geflügelfleisch hinsichtlich seiner Herkunft gekennzeichnet sein – darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam. Bislang war eine solche Herkunftsangabe aber nur für bestimmte Lebensmittel, beispielsweise für die meisten frischen Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes, unverarbeitetes Fleisch vorgegeben. Bei unverpacktem Fleisch an Bedientheken blieb die Herkunft bisher...

  • Brühl
  • 23.01.24
  • 189× gelesen
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