Lärmaktionsplan

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Bürgerbeteiligung
Lärmaktionsplan wird überarbeitet

Euskirchen (hs). In einem Turnus von fünf Jahren ist der städtische Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu überarbeiten und wird derzeit in der vierten Runde fortgeschrieben. Der Lärmaktionsplan betrachtet den dauerhaften Lärm, der durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Untersucht werden hierzu alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kraftfahrzeigen am Tag. Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der...

  • Stadt Euskirchen
  • 21.03.24
  • 158× gelesen
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