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Bundesverwaltungsgericht
Planungen zum Neubau der Rheinbrücke sind rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sein Urteil zum geplanten Neubau der maroden Leverkusener Rheinbrücke verkündet: Demnach sind die Planungen rechtens! Die Klagen gegen den Neubau der Brücke wurden seitens des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Mit den Bauarbeiten soll nach bisherigem Zeitplan im Frühjahr 2018 begonnen werden. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Keine Fehler der Behörden, die zur Aufhebung der Pläne führen können Das Bundesverwaltungsgericht hat den Plänen zum...