Nachrichten
Maskenpflicht in Brühl
Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt
Durch eine Allgemeinverfügung hat der Rhein-Erft-Kreis nun auch eine Maskenpflicht in Brühl eingeführt. Die Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, sind mit Schildern ausgewiesen und werden durch den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Das Nichttragen einer Maske wird mit einem Verwarnbetrag in Höhe von 50 Euro geahndet. Die Maskenpflicht gilt in der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzone von Uhlstraße zwischen Janshof und Steinweg, in der gesamten...