Karnevalisten halten an Sessionsauftakt fest
Großveranstaltungen weiterhin untersagt
COVID-19 hat die gesamte Welt im Griff und legt viele Wirtschaftszweige lahm. Die Veranstaltungswirtschaft ist besonders stark betroffen. Auch in NRW dürfen vorerst weiterhin keine Großveranstaltungen stattfinden - bis mindestens 31. Oktober. Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung. Am Dienstagabend wurde die neue Verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Darin werden als „große Festveranstaltungen“ konkret Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste und...