Oberberg

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Der Winter hat Einzug bei uns gehalten und die Wege müssen von Eis und Schnee befreit werden. Wohnt man im Eigentum ist der Fall der Räumpflicht klar, beim Mietverhältnis hilft ein Blick in den Mietvertrag. Was in der Hausordnung stehe, habe keine Relevanz, schreibt der Deutsche Mieterbund. | Foto: Montserrat Manke

Räum- und Streupflichten
Schnee und Eis: Wer muss schippen und streuen?

Region. Wenn es draußen schneit, lohnt es sich, als Mieter einen Blick in den Mietvertrag zu werfen: Steht dort ausdrücklich nichts über eine Schnee- oder Eisräumung, sei der Mieter dazu auch nicht verpflichtet – selbst wenn in der Hausordnung etwas anderes stehe. Das schreibt der Deutsche Mieterbund NRW e.V. in einer Pressemitteilung und erklärt gleich dazu, dass in der Regel Grundstückseigner oder Vermieter zur Räumung verpflichtet seien. Dieser könne aber den Hausmeister oder einen...

  • Wesseling
  • 16.12.22
  • 376× gelesen
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