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Negativ Test als Eintrittskarte zum Einkaufen.  | Foto: Heike Löhrer
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Wer einen negativen Befund nachweist, kann im Rhein-Erft-Kreis weiterhin einkaufen
Shoppen nur mit negativen Testergebnis

Seit dem 29.03.2021 können Kunden, die ein negatives Testergebnis nachweisen, weiterhin einkaufen.  Dies gilt für den gesamten Einzelhandel, Zoos, Bibliotheken und für Museen.  Hierbei muss der Kunde einen Termin buchen, seinen negativen Test vorlegen und  seine Kontaktdaten angeben, die dann dokumentiert werden.  Der Befund darf nicht älter als 24 Stunden alt sein, und das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle nachgewiesen werden.  Hierbei reicht auch ein Selbsttest, ebenfalls nicht...

  • Brühl
  • 01.04.21
  • 1.565× gelesen
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