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Recht und Billig - Aktuelle Urteile
Urteil: Es gibt kein „falsches“ Finanzamt für die Abgabe von Steuererklärungen
Dass auch Profis wie der Chef des frühere Chef des Sparkassen- und Giroverbandes Probleme mit der Steuererklärung bekommen können, hat „normale“ Steuerzahler sicher erfreut. Interessant ist auch die Tatsache, dass eine auf den letzten Drücker abgegebene Erklärung sogar beim falschen Finanzamt eingeworfen werden darf. Das entschied jetzt das Finanzgericht. (TRD/WID) Das war passiert: Die Kläger warfen im verhandelten Fall ihre Steuererklärungen 2009 am 31.12.2013 gegen 20 Uhr bei einem nicht...