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Hallo Fräulein: Hausbacken, aber nicht ehrenrührig
Zugegeben: Zu einer Friseuse „Fräulein“ zu sagen, klingt im digitalen Zeitalter etwas hausbacken, frech und angestaubt. Einige Damen finden diese Bezeichnung vielleicht sogar ein wenig unhöflich. Aber grundsätzlich verboten ist „Fräulein“ in Deutschland natürlich nicht. Das geht jetzt sogar aus einem Gerichtsurteil hervor. Ein Vermieter-Ehepaar darf auf seinen handschriftlichen Aushängen im Treppenhaus eine Mieterin „Fräulein“ nennen. Laut Rechtschutzversicherer wies das Amtsgericht Frankfurt...