Recht und Billig

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Es ist nicht unhöflich, wenn man zu einer Dame „Fräulein“ sagt. Ein bisschen altmodisch vielleicht, aber nicht verboten.  | Foto: © Gallila-Photos / pixabay.com/ TRD Kurioses/ Recht und Billig

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Hallo Fräulein: Hausbacken, aber nicht ehrenrührig

Zugegeben: Zu einer Friseuse „Fräulein“ zu sagen, klingt im digitalen Zeitalter etwas hausbacken, frech und angestaubt. Einige Damen finden diese Bezeichnung vielleicht sogar ein wenig unhöflich. Aber grundsätzlich verboten ist „Fräulein“ in Deutschland natürlich nicht. Das geht jetzt sogar aus einem Gerichtsurteil hervor. Ein Vermieter-Ehepaar darf auf seinen handschriftlichen Aushängen im Treppenhaus eine Mieterin „Fräulein“ nennen. Laut Rechtschutzversicherer wies das Amtsgericht Frankfurt...

  • Köln
  • 16.10.19
  • 245× gelesen
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