Das ändert sich zum 1. Januar
Vergnügungssteuer und Grundsteuer angehoben
Wesseling (red). Die Stadt Wesseling wird im Jahr 2025 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer A von 628 von Hundert (v. H.) und für die Grundsteuer B in Höhe von 865 v. H. erheben. Dies hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich beschlossen. Die Verwaltung hatte sich im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung dafür ausgesprochen, auch zukünftig und wie bisher bei der Grundsteuer einen einheitlichen Hebesatz vorzusehen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, in der...