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Und ewig droht der Erschließungsbeitrag?
Wird eine Straße neu gebaut und werden dadurch vorher nicht erschlossene Grundstücke erschlossen, sind die Anlieger nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) an den Herstellungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich tragen die Anlieger 90 Prozent der Erschließungskosten. Dieser Erschließungsbeitrag ist gerechtfertigt, denn ohne Straße wäre das Grundstück nicht wirklich nutzbar. In Bad Münstereifel gibt es laut einer Aufstellung der Stadtverwaltung gut 250 Straßen, für die noch keine...