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Betroffene der Unwetterkatastrophe können erneut Anträge auf Nothilfe stellen.  | Foto: Pixabay

Unwetter-Nothilfe
Zweites Antragsverfahren für Unwetter-Nothilfe

Bis einschließlich 31. Januar 2022 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 erneut Anträge auf Nothilfe stellen. Sie können diese auf www.huerth.de herunterladen oder im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in Efferen, beziehungsweise im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in Gleuel, bekommen und auch dort einreichen.Hürth (me). Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf die...

  • Hürth
  • 22.12.21
  • 130× gelesen
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