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Verbraucherschutz
Kennzeichnung von Insekten in Lebensmitteln
Rhein-Sieg-Kreis. Seit kurzem gelten – zumindest einige – Insekten bei uns als sogenanntes „neuartiges Lebensmittel“. Dementsprechend ist es legal, wenn Mehlwurm und Co. nicht nur „pur“, sondern auch als Bestandteil verschiedener Waren im Handel angeboten werden. Zum Weltverbrauchertag am 15. März macht das Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises darauf aufmerksam.Bereits seit Mai 2021 ist in der Europäischen Union als erstes Insekt der gelbe Mehlwurm zugelassen. In den folgenden...