Verkehrssicherungspflicht

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Hecken, Wallhecken, Sträucher, Gebüsche, Bäume sowie Röhricht- und Schilfbestände auf Privatgrundstücken dürfen ab Oktober bis zum 29. Februar 2024 beschnitten werden.  | Foto: lassedesignen/Adobe.Stock.com

Rückschnitt von privatem Grün
Lieber schneiden als blechen

Ab Oktober wird in Gärten und auf Grünflächen wieder ordentlich geschnibbelt! In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres ist es möglich, die erforderlichen Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen an Hecken, Sträuchern und Schilfbeständen durchzuführen. Wer dies nicht tut, kann bei Unfällen eventuell haftbar gemacht werden.Euskirchen (lk). „Es kommt immer wieder vor, dass an Straßen, Kreuzungen, Einmündungen sowie Geh- und...

  • Stadt Euskirchen
  • 29.09.23
  • 196× gelesen
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