Keine Wiederaufbauhilfe
Camper gehen leer aus
Region (lk). Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass für Wohnwagen, Mobilheime und sonstige Anlagen in Kleingärten oder Campingplätzen keine Wiederaufbauhilfen nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr genehmigt werden. Das Bauministerium sieht darin „keine förderfähigen Wohngebäude“. Dementsprechend könnten keine Schäden an der Substanz der vorgenannten Anlagen geltend gemacht werden. Selbiges gelte für die in Wohnwagen, Mobilheimen, Kleingärten oder Campingplätzen geltend gemachten...