300 E-Scooter nun auch in Troisdorf
Drei Anbieter vor Ort

Los geht´s. Offizieller Startschuss für den Leih-Scooter-Verkehr vor dem Rathaus: Der Technische Beigeordnete Walter Schaaf, Stephan Teichmann (Bird), Louis Andreae (Spin), Daniel Euler (städtischer Mobilitätsmanager), Peter Russ (Tier) und Bürgermeister Alexander Biber (V.li.n.re.). | Foto: Kaiser
  • Los geht´s. Offizieller Startschuss für den Leih-Scooter-Verkehr vor dem Rathaus: Der Technische Beigeordnete Walter Schaaf, Stephan Teichmann (Bird), Louis Andreae (Spin), Daniel Euler (städtischer Mobilitätsmanager), Peter Russ (Tier) und Bürgermeister Alexander Biber (V.li.n.re.).
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Troisdorf - Leih-Scooter rollen nun auch in Troisdorf

Jetzt sind sie auch in Troisdorf angekommen: 300 Tretroller mit
Elektromotor, so genannte E-Scooter, rollen ab sofort durch die
Straßen und Radwege der Stadt oder stehen geparkt an Plätzen und
Straßenrändern. „Die Leih-Scooter sollen vor allem eingesetzt
werden, um die letzten Kilometer zurückzulegen, die der öffentliche
Nahverkehr nicht mehr abgedeckt und für einen Fußweg zu weit
sind“, hofft der städtische Mobilitätsmanager Daniel Euler.

Um für einen reibungslosen Betrieb in der Aggerstadt zu sorgen, wird
er mit den Anbietern der Scooter in regelmäßigem Austausch stehen.

Drei in Großstädten bewährte Leihsysteme werden in Troisdorf
angeboten: „Bird“ (schwarz-weiße Roller), Tier (schwarz-grüne
Roller) und Spin (schwarz-orange Roller). Zur Nutzung lädt man sich
die jeweilige App herunter und bekommt per SMS einen
Verifizierungscode zugesendet. Anschließend zeigt die App auf der
Karte an, wo und wie viele Roller in der Nähe zur Verfügung stehen.
Die Kosten sind bei allen Anbietern unterschiedlich: Während bei Tier
und Bird eine Entsperrgebühr von einem Euro anfällt, dafür aber nur
ab 15 Cent pro Fahrminute berechnet werden, entfällt die Startgebühr
bei Spin, dafür kostet die Minute 30 Cent. Für Vielfahrer gibt es
eine „Flatrate“.

Die Roller können nach Gebrauch fast überall abgestellt werden,
allerdings gibt es so genannte „Verbotszonen“, die in Abstimmung
mit der Stadt vertraglich festgelegt wurden. Darunter fallen unter
anderem Natur- und Landschaftsgebiete, Friedhöfe oder auch
Gewässerufer.

„Wir hoffen darauf, dass man den gesunden Menschenverstand benutzt
und die Roller nur dort abstellt, wo keine Passanten gestört
werden“, appelliert Euler an die Nutzer.

Man wolle seitens der Stadt und der Verleiher genau beobachten, wie
sich der E-Roller-Verkehr entwickle und bei Bedarf flexibel reagieren.
Geladen werden die Scooter von den jeweiligen Anbietern, und zwar
meistens über Nacht, wenn der Andrang am niedrigsten ist. Diese
kümmern sich auch um die regelmäßige Wartung.

Grundsätzlich darf jeder ab 18 Jahre einen E-Scooter nutzen. Auch
ohne Führerschein. Das Tragen eines Helms ist keine Pflicht, wird
aber von den Anbietern empfohlen.

- Heidi Kaiser

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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