Montags bis samstags nur mit Maske!
In der Troisdorfer Fußgängerzone

Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone. Das Gebiet umfasst Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13. | Foto: Stadt Troisdorf
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  • Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone. Das Gebiet umfasst Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13.
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Troisdorf - Geänderte Coronaschutzverordnung:- Maskenpflicht in der Troisdorfer
Fußgängerzone

Wegen steigender Corona-Fallzahlen gilt in der Troisdorfer
Fußgängerzone ab Mittwoch, 21. Oktober (vorerst bis zum 31. Oktober)
jeweils von montags bis samstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr eine
generelle Maskenpflicht.

Der Rhein-Sieg-Kreis hatte mit einer Allgemeinverfügung auch für den
Bereich der Troisdorfer Fußgängerzone eine Maskenpflicht erlassen.

Hintergrund ist der 7-Tages-Inzidenzwert für den Rhein-Sieg-Kreis,
der aktuell bei 44 liegt und damit über die Grenze von 35 Infektionen
pro 100.000 Einwohner angestiegen ist.

Folgende Ausnahmen für die Maskenpflicht gelten in der
Fußgängerzone:

• Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht
befreit

• Personen, die durch ein ärztliches Attest von der
Trageverpflichtung befreit sind

Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu
Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit
Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich
ist.

Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone. Das Gebiet umfasst
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße,
Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz,
Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der
Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner
Platz und Klevstraße 1-13.

Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht muss mit einem Bußgeld
gerechnet werden. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist bei
Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro vorgesehen, bei
wiederholten Verstößen auch 500 Euro.

Eine Ahndung erfolgt bei Jugendlichen über 14 Jahren.
Selbstverständlich haben aber insbesondere Erziehungsberechtigte im
Eigeninteresse und nicht zuletzt zum Schutz ihrer Kinder darauf zu
achten, dass auch Kinder zwischen sechs und 13 Jahren konsequent in
Läden und im Öffentlichen Personennahverkehr eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Neben dem mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinischen
FFP-Atemschutzmasken können auch sogenannte Community-Masken aus
handelsüblichen Stoffen genutzt werden. Es muss es sich nicht
zwingend um eine Maske handeln, auch andere Kleidungsstücke, z. B.
Schals oder Tücher sind geeignet, sofern Mund und Nase bedeckt sind
und das Kleidungsstück regelmäßig desinfiziert und gereinigt wird.

Gebrauchte Masken aus dem privaten Gebrauch müssen gemeinsam mit dem
Restmüll entsorgt werden.

Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone. Das Gebiet umfasst Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9; Kölner Platz und Klevstraße 1-13. | Foto: Stadt Troisdorf
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