Maßnahmen gegen Covid-19-Verbreitung
Kita-Beiträge werden erstattet
Troisdorf - Aufgrund der aktuell besonderen Situation für Troisdorfer Eltern, die
bis zum 19. April die kinderbetreuenden Einrichtungen aufgrund der
Verordnungen nicht nutzen können, wurde mit einer
Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, dass den betroffenen Eltern in
den Bereichen Tagespflege, Kita und Trogata die Beiträge für
Betreuung sowie Verpflegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen
Monat erstattet werden.
Ordnungsdienst kontrolliert Umsetzung
Vor dem Hintergrund drastisch steigender Corona-Infektionszahlen ist
aktuell auf die Einhaltung kontaktreduzierender Maßnahmen im
täglichen Leben besonderes Augenmerk zu legen. Alle von Bund und Land
zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik verfügten Erlasse und
Verfügungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.
So müssen aufgrund einer ergänzenden Verfügung der Landesregierung
ab sofort auch alle Kneipen, Cafés, Spiel- und Bolzplätze, jeglicher
Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Restaurants und
Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen um
spätestens 15 Uhr schließen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf, durch die die Verbreitung
des Coronavirus eingedämmt werden soll, gilt seit Mittwoch in vollem
Umfang. Sie hat zahlreiche Einschränkungen für das öffentliche
Leben zur Folge.
Aufgabe des städtischen Ordnungsamtes und der Polizei ist es nun, die
Einhaltung aller einschränkenden Verfügungen, Veranstaltungsverbote
und Betriebsuntersagungen zu kontrollieren und erforderlichenfalls
durchzusetzen.
Die Missachtung der Verfügung stellt im Einzelfall ein Vergehen nach
dem Infektionsschutzgesetz dar, das in Abstimmung mit der
Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV 2 (Tröpfchen)
beispielsweise durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder
auch asymptomatisch infizierte Personen kann es leicht zu
Übertragungen Mensch-zu-Mensch kommen. Daher sind jegliche
Gruppenansammlungen, sowohl in häuslicher Umgebung, zum Beispiel im
Rahmen von Geburtstagsfeiern als auch unter freien Himmel zu
vermeiden.
Zum Schutz der hier lebenden Menschen kontrollieren Einsatzkräfte des
Ordnungsamt und der Polizei schwerpunktmäßig die Einhaltung der
gültigen Allgemeinverfügung in Troisdorf.
Die Stadt Troisdorf appelliert an alle Menschen in dem Schutzbereich,
egal ob Gewerbetreibende oder Privatpersonen, sich bei der Einhaltung
der Allgemeinverfügung solidarisch zu zeigen. Alles dient dem
Gesundheitsschutz aller Menschen in Troisdorf und über die
Stadtgrenzen hinaus.
Die erlassenen Verfügungen sind unter www.troisdorf.de/corona
nachzulesen.
Verwaltung nur noch telefonisch erreichbar
(den) Um die Kontakte zu minimieren und damit die Ansteckung und
Verbreitung des Coronavirus‘ zu verlangsamen, sind das Rathaus und
die Nebenstellen für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Verwaltung
kann bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer oder
elektronischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Termine sollen
nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten vereinbart werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ohne Terminvereinbarung der
Zutritt nicht möglich ist. Kontaktdaten der Beschäftigten findet man
unter der Rubrik Bürgerservice unter www.troisdorf.de. Unterlagen
sollen in den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses oder den
Nebenstellen eingeworfen werden.
Maßnahmen für Gastronomie und Handel
Nach der aktuellen Verfügung der NRW Landesregierung müssen ab
sofort alle Gaststätten und Restaurants um 15 Uhr schließen;
geöffnet werden kann ab 6 Uhr. Kneipen, Cafés etc. müssen komplett
geschlossen bleiben.
Ferner wurden alle Versammlungen und Veranstaltungen -auch religiöse
und von allen Vereinen- verboten.
Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten,
Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des
Großhandels ist bis auf weiteres die Öffnung gestattet. Die Regelung
gilt bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr
gestattet. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gilt diese
Sonderregelung nicht. Der Passus im Erlass im Wortlaut: "Nicht zu
schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte,
Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken,
Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen,
Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf,
Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle
anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin
nachgehen."
Alle anderen Geschäfte, wie zum Beispiel für Bekleidung, Schuhe,
Blumen, Einrichtung etc., bleiben geschlossen. Ferner hat das
NRW-Verkehrsministerium aktuell mitgeteilt, dass Fahrschulen für den
Fahrschulunterricht zu schließen sind.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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