Covid-19: Maßnahmen von Stadt und Institutionen
Kita-Beiträge werden erstattet

Troisdorf - Aufgrund der aktuell besonderen Situation für Troisdorfer Eltern, die
bis zum 19. April die kinderbetreuenden Einrichtungen aufgrund der
Verordnungen nicht nutzen können, wurde mit einer
Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, dass den betroffenen Eltern in
den Bereichen Tagespflege, Kita und Trogata die Beiträge für
Betreuung sowie Verpflegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für einen
Monat erstattet werden.

 

Bürgertelefon erreichbar

(den) Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt
Troisdorf hat in seiner aktuellen Zusammenkunft die aktuelle Lage
bewertet und eingeschätzt. Aktuell hat das Rathaus weiter zu den
bekannten Öffnungszeiten erreichbar; die Bürger werden aber gebeten,
ihre Anliegen soweit wie möglich telefonisch oder per E-Mail an die
Stadtverwaltung heranzutragen.

#article

Für Fragen zur Schließung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten
und sonstigen Einrichtungen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet, das
währen der Rathausöffnungszeiten unter 02241-900900 erreichbar ist.

Bei Fragen zu möglichen Corona-Erkrankungen werden die Bürger
gebeten, sich an die Hausärzte oder das Gesundheitsamt des
Rhein-Sieg-Kreises zu wenden: Unter folgendem Link können
umfangreiche Informationen zum Coronavirus abrufen werden:
www.rhein-sieg-kreis.de/coronaFür akute Fälle hat der
Rhein-Sieg-Kreis außerdem eine Hotline eingerichtet. Sie ist täglich
von 8 bis 20 Uhr unter 02241-133333 erreichbar. Auch per E-Mail an
coronavirusrhein-sieg-kreis.de kann mit dem Gesundheitsamt des Kreises
Kontakt aufgenommen werden.

Der Krisenstab der Stadt Troisdorf hat die Regelungen für die
Umsetzung der verschiedenen Landeserlasse beschlossen, wonach seit 16.
März sowohl alle Troisdorfer Schulen als auch alle
Kindertagesstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen zunächst bis zum 19. April geschlossen sind.

Ausschließlich für Kinder (im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6)
von Eltern, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind und
während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot
organisieren können, bietet die Stadt eine Notbetreuung an. Es wird
sichergestellt, dass die Betreuung in der Schule zu den üblichen
Unterrichtszeiten und den Zeiten der OGS Betreuung erfolgt.

„Unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von
Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und
pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung
zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen
insbesondere: alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der
Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe,
Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der
öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie,
Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der
Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von
Kindern „unentbehrlicher Schlüsselpersonen“ ist durch eine
schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten
nachzuweisen.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch
die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie
Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz
besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden
muss.

Der Krisenstab der Stadt hat zudem beschlossen, dass die städtischen
Museen, die Stadthalle, städtischen Bürgerhäuser, die
Tourist-Information, die VHS, die Stadtbibliothek, Musikschule,
Jugendeinrichtung TK 3 bis einschließlich 19. April geschlossen
bleiben. Alle Sportstätten (Sporthallen, Sportanlagen,
Kleinspielfelder, Sportjugendheime) schließen bis zum Ende der
Osterferien.

Damit finden auch alle Veranstaltungen in den genannten Einrichtungen
bis auf weiteres nicht statt. Dies ist eine Maßnahme, um einer
Ausbreitung des Coronavirus weiter vorzubeugen. Der Krisenstab
empfiehlt dringend den Trägern vergleichbarer Einrichtungen, sich dem
anzuschließen.

Die Stadt Troisdorf empfiehlt allen Troisdorfern, zurzeit auf den
Besuch oder die Ausrichtung sowohl von öffentlichen als privaten
Veranstaltungen – auch im kleineren Rahmen – zu verzichten.
Soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken, trägt wesentlich
dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen und einer Ausbreitung des
Virus zu verlangsamen.

Die Stadt Troisdorf untersagt bis einschließlich 10. April jegliche
Veranstaltung im Stadtgebiet. Das Verbot gilt auch für Gottesdienste
und sonstige Veranstaltungen von Religions-gemeinschaften. Ausgenommen
von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen
überwiegenden öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere
solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt
sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der
Nahversorgung der Bevölkerung dienen. Ebenfalls bis einschließlich
10. April sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen
jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
(insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der
Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich
Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und
musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher
Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die
gewerbliche Annahme von Wetten. Der Besuch von Restaurants und
Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen,
bleibt möglich.

Von der Schließung sind neben der Stadthalle und den Bürgerhäusern
auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.

Kunden mögen sich bezüglich ihrer gekauften Eintrittskarte für
städtische Veranstaltungen an die jeweilige Vorverkaufsstelle wenden,
bei der sie die Karten erworben haben. Die Vorverkaufsstelle in der
Stadthalle Troisdorf ist derzeit nur samstags von 10 bis 13 Uhr
geöffnet, ansonsten ist das Kartenhaus unter 02405-40860 erreichbar.

Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur
Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus
„massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes erforderlich“. Damit sind
gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen
Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten,
beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der
Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen,
dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der
Infizierten steigt auch in Troisdorf stetig an.

Auch

• alle städtischen Ausschusssitzungen

• alle Bürgerinformationen zu Straßenausbauten,

• der Clean-Up-Day sowie

• die Ferienangebote in den Stadtteilhäusern während der
Osterferien

entfallen bis zum Ende der Osterferien. Die Feuerwache in Sieglar ist
für externe Besucher geschlossen.

Trauungen können nur noch mit maximal 20 Gästen vollzogen werden,
mit sofortiger Wirkung bleiben alle Trauerhallen auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Sämtliche Urnen- und Sargaufbahrungen erfolgen ab sofort
unmittelbar am Grab. Die Beisetzungen finden im engsten Familienkreis
statt.

Aufgrund der derzeitigen personellen Situation, kann die
Ausländerbehörde der Stadt Troisdorf bis auf Weiteres notwendige
Dienstleistungen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
anbieten:

#download

Verbraucherzentrale nur noch telefonisch erreichbar

Troisdorf (den). Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale bleiben
bis auf Weiteres geschlossen. Persönliche Beratungen – ob
allgemeine Rechtsberatung, Versicherungs-, Energie-, Umwelt-,
Geldanlage- oder Schuldnerberatung – müssen ausfallen.

„Auch die Verbraucherzentrale will – wie andere Dienste und
Einrichtungen – durch das Vermeiden von Kontakten einen Beitrag
leisten, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Wer bereits einen Termin
vereinbart hat, wird kontaktiert oder kann sich telefonisch melden, um
das weitere Vorgehen abzusprechen“, erklärt der Troisdorfer
Beratungsstellenleiter Dr. Konstantin von Normann.

Auch alle Veranstaltungen, Vorträge und Aktionen sind bis Ende April
abgesagt. Telefonisch sind die Beratungsstellen jedoch unter
02241-1495301 für Troisdorf und 02241-1496801 für Siegburg weiterhin
erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail
(troisdorf@verbraucherzentrale.nrw, siegburg@verbraucherzentrale.nrw)
werden weiter bearbeitet.
Informationen, rechtliche Tipps, Musterbriefe und schnelle
Hilfestellungen zu vielen Verbraucherthemen gibt es außerdem unter
www.verbraucherzentrale.nrw.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.