Stadt unterstützt Bezieher von Sozialleistungen
Kultur soll für alle zugänglich sein
Troisdorf - (den) Mehr Unterstützung für die Besuche in Kulturstätten:
Troisdorfer Bezieher von Leistungen wie Grundsicherung (SGB XII) und
Arbeitslosengeld ALG II erhalten für 2019 und 2020 einen
„Kulturgutschein“ im Wert von jeweils 15 Euro. Die Gutscheine 2019
wurden jetzt bereits an Bezieher der Grundsicherung verschickt und
gelten bis Ende 2022.
„Ich freue mich, dass der Sozialausschuss beschlossen hat, einen
Kulturgutschein für bestimmte städtische Einrichtungen bereit zu
stellen“, teilt Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski, zugleich
Sozialdezernent, im Begleitschreiben zum Kulturgutschein mit.
Der Kulturgutschein gilt für Besuche im Bilderbuchmuseum und im
Museum für Stadt- und Industriegeschichte MUSIT, beide auf Burg
Wissem, für das Fischereimuseum in Bergheim, für Veranstaltungen in
der Stadthalle, für das Aggua Erlebnisbad, die Musikschule und die
Volkshochschule.
Der Gutschein ist anonym und nicht mit dem Namen des Besitzers
gekennzeichnet. Er hat einen QR-Code, der an der Kasse eingelesen
wird. Man kann ihn auch in Teilbeträgen, also auch in verschiedenen
Einrichtungen nacheinander einlösen.
Der Kulturgutschein gilt zusätzlich zu eventuell anderen
Vergünstigungen in den sieben städtischen Einrichtungen. Gutscheine
mehrerer Jahre oder mehrerer Personen können auch zusammen eingelöst
werden. Eine Barauszahlung ist allerdings nicht möglich.
Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten den Kulturgutschein im
Rathaus, Kölner Straße 176, Zimmer 277 (2. OG), bei Vorlage des
aktuellen Jobcenter-Bescheids, montags 7.30 bis 12.30 und 13.30 bis 19
Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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