Stadt unterstützt Bürger
Laubabholservice beginnt wieder
Troisdorf - (den) Laub auf der Straße birgt Gefahren für den Autoverkehr, für
Radfahrer und Fußgänger. Rutschgefahr entsteht vor allem, wenn es
regnet. Deswegen ist es wichtig, das Laub von den Straßen und
Gehwegen rechtzeitig zu entfernen. Wie in den vergangenen Jahren
unterstützt die Stadt Troisdorf deshalb im Herbst die Bürger bei der
Laubentsorgung auf besonders belasteten öffentlichen Verkehrsflächen
Die Stadt bietet vom 1. Oktober bis 15. Dezember – zusätzlich zur
Kehrleistung nach § 4 a der Straßenreinigungssatzung – einen
Laubabholservice in Straßen mit zahlreichen städtischen Bäumen an
(Liste der betroffenen Straßen mit Angabe der Abholtage in der
Anlage).
Anlieger der in der Liste aufgeführten Straßen sammeln das Laub in
Säcken ein. Die gefüllten Säcke können an den vorgesehenen
Abholtagen bis zum 15. Dezember morgens bis 7 Uhr am Straßenrand
(analog Müllabfuhr) abgestellt werden.
Leere Säcke werden ab 1. Oktober 2020 kostenlos am Rathausempfang
Kölner Str. 176 und auf dem städtischen Bauhof während dessen
Dienstzeit montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr, freitags von 8
bis 11 Uhr ausschließlich an die Anlieger der betroffenen Straßen,
die Laub von städtischen Bäumen einsammeln, in kleinen Mengen
abgegeben. Privat beschaffte Säcke werden aus den in der Liste
aufgeführten Straßen ebenfalls abgeholt, wenn sie durchsichtig oder
mit der Aufschrift „Laub“ gekennzeichnet sind.
Bewohner von Straßen, die nicht in der Liste genannt sind, können
das Laub von städtischen Bäumen, das auf Fahrbahn und Gehweg
gesammelt wurde, montags bis freitags von 7 bis 11 Uhr zum Bauhof
Bonner Straße 56 bringen. Aber: Für die Entsorgung privater
Gartenabfälle sind die Dienste der RSAG in Anspruch zu nehmen, Tel.
02241/306 306. Der städtische Bauhof nimmt kein Laub und keine
Gartenabfälle von privaten Grundstücken an.
Die Stadtverwaltung appelliert an diejenigen Bürgerinnen und Bürger,
die in der Vergangenheit ihre privaten Gartenabfälle und Laub
besonders auf dem Jahnplatz, dem Windgassenplatz oder am Waldrand in
der Straße Am Hirschpark abgestellt hatten, dies zu unterlassen. Es
beeinträchtigt das Stadtbild und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,
die mit Bußgeld geahndet wird.
Hier findet sich das vollständige Straßenverzeichnis:
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Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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