Allgemeinverfügung nicht verlängert
Maskenpflicht für Fußgängerzone aufgehoben

Foto: pixabay

Troisdorf - Die Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf zur Maskenpflicht ist
nicht verlängert worden. Seit 15. Februar besteht in der Troisdorfer
Fußgängerzone keine generelle Maskenpflicht mehr. Aber: In und
außerhalb der Fußgängerzone muss man in zehn Metern Entfernung vor
dem Eingang eines geöffneten Geschäfts und auf dessen
Parkplatzflächen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Regelung gilt bis Sonntag, 21. Februar 2021. Natürlich gilt
weiterhin der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen und das
Zusammentreffen aus maximal zwei Haushalten.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht
unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands

1. in geschlossenen Räumen von Handelseinrichtungen sowie in
Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung
medizinischer Dienstleistungen,

2. im öffentlichen Personennahverkehr und seiner Einrichtungen wie
Busbahnhof und Bahnhof, 3. während Gottesdiensten und anderen
Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr
untersagt, außerdem der Verzehr von Lebensmitteln in der
Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die
Verkaufsstelle wie Lebensmittelgeschäften, Kiosken und so weiter, in
der die Lebensmittel erworben worden sind.

Die Stadt bittet mit Nachdruck darum, die Maske so oft wie möglich zu
tragen und damit sich selbst und andere Menschen zu schützen. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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