Keine Kosten für mehr Außengastronomie
Sondernutzungsgebühren entfallen - Außengas ...

Foto: pixabay

Troisdorf - In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Haupt-und
Finanzausschuss der Stadt einstimmig die Aussetzung der
Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und den Einzelhandel im
Jahr 2020 und die testweise Erweiterung der Flächen für
Außengastronomie beschlossen.

Die aktuelle Corona-Lage ist für Gastronomen und Einzelhändler durch
Schließungen und andere Einschränkungen besonders belastend. Die
Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie und die
Warenauslagen des Einzelhandels werden daher bis Jahresende
ausgesetzt. Bereits bezahlte Gebühren werden zurück erstattet. Die
Antragsteller der CDU-Fraktion und der Grünen-Fraktion sehen in der
Aussetzung eine „wirksame Maßnahme, die Troisdorfer Wirtinnen und
Wirte und Einzelhändler sofort spürbar zu entlasten.“

Die Grüne Fraktion hatte ferner die Erweiterung der Außenflächen
für die Außengastronomie ab 18 Uhr abends auf Parkplätzen,
Bürgersteigen und sonstigen öffentlichen Flächen beantragt. Der
Ausschuss folgte dem Antrag, der zusätzliche
Außengastronomie-Flächen zum Ziel hat. Fußgänger- und der
PKW-Verkehr dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Die Genehmigungen
werden für vier Wochen begrenzt erteilt und auf Antrag um einen
weiteren Monat verlängert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Bis 9 Uhr am nächsten Morgen müssen die Flächen wieder frei
geräumt sein.

Gastronomische Kapazitäten sollen so im laufenden Jahr für die
Gastronomie wirtschaftlicher nutzbar sein.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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