Corona-Notbremse in Troisdorf
Sporthallen und Museen geschlossen

Foto: pixabay

Troisdorf - Von Donnerstag, 1. April 2021, bis mindestens Sonntag, 18. April 2021,
sind die Museen und die Sporthallen in Troisdorf geschlossen.
Sporthallen dürfen nur für Prüfungsvorbereitungen oder für
Prüfungen, zum Beispiel im Rahmen des Abiturs genutzt werden. Schul-
und Vereinssport darf nicht in den Hallen durchgeführt werden. Eine
Öffnung vor dem 18. April ist nur dann möglich, wenn die Inzidenz in
Troisdorf an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Mit diesen beiden Beschlüssen verschärft die Stadt Troisdorf die in
allen anderen Lebensbereichen geltende Allgemeinverfügung des
Rhein-Sieg-Kreises. Diese Allgemeinverfügung wiederum stellt eine
Anwendung der „Notbremse“-Regelung dar, welche die
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vorsieht.

Offen bleiben demnach die Sportplätze an der frischen Luft. Sie
sollen nur dann geschlossen werden, wenn die Inzidenz in Troisdorf an
drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 300 liegen sollte.

Laut der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises gibt es für das
Training auf den Sportplätzen allerdings Einschränkungen: Die
zulässige Gruppengröße liegt bei höchstens zehn Kindern bis zum
Alter von einschließlich 14 Jahren, zuzüglich bis zu zwei
Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Ältere Sportler ab 15 Jahren dürfen ab Donnerstag, 1. April, bis
Montag, 5. April, zu maximal fünf Personen (maximal aus zwei
Haushalten) trainieren und dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern
unterschreiten. Ab Dienstag, 6. April, dürfen maximal Personen aus
einem Hausstand und ein weiterer Sportler ab 15 Jahren zusammen
trainieren und dabei den Mindest-Abstand von 1,5 Metern
unterschreiten, den die Corona-Schutzverordnung des Landes vorsieht.

Die Stadtbibliothek der Stadt Troisdorf kann an beiden Standorten mit
„Click & Collect“ genutzt werden. Zur Auswahl der Medien können
die digitalen Angebote der Bibliothek genutzt werden. Weitere
Informationen gibt das Bibliotheksteam per Telefon 02241/900-9160
(Innenstadt) und 02241/962345-0 (Sieglar).

Ebenfalls zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr trägt die Schließung
des Rathauses am Donnerstag, 1. April, bei.  

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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