Im Januar keine Kita-Beiträge
Tagespflege, Kita-, Trogata und Randstundenbetreuung ...

Foto: pixabay

Troisdorf - Wegen des neuerlichen Lockdowns wird die Stadt Troisdorf die
Kita-Beiträge auszusetzen. Entsprechende Regelungen schlägt die
Stadtverwaltung in einer Beschlussvorlage an den Haupt-und
Finanzausschuss vor. Sie will auf die Erhebung der Beiträge für
Tagespflege, Kita-, Trogata und für Randstundenbetreuung im Januar
verzichten. Auch die Beiträge für Verpflegung in den städtischen
Kitas und Togata erhebt die Stadt Troisdorf nicht.

Nachdem das Land NRW Corona bedingt den Betreuungsumfang pro Kind in
den Kitas bis 31. Januar um zehn Stunden wöchentlich reduziert hat
und der Präsenzunterricht an den Schulen entfällt, findet in Schulen
und Trogata im Januar lediglich eine Notbetreuung statt.

Die Eltern sind auch in Troisdorf aufgerufen, ihre Kinder soweit wie
möglich zu Hause zu betreuen, um so die Kontakte weiter zu
reduzieren. Die zuständige Beigeordnete Tanja Gaspers weist in ihrer
Vorlage auf die Belastungen für viele Eltern hin, die es
wirtschaftlich abzufedern gelte. Die Kosten liegen laut Bürgermeister
Alexander Biber für die Stadt Troisdorf im Januar bei rund 290.000
Euro. Biber: „Ich bin froh, dass wir den Eltern zeitnah diese
Lösung vorschlagen können. Bereits während des ersten Lockdowns hat
die Stadt Troisdorf die Elternbeiträge unbürokratisch erstattet.“

Auch SPD und Bündnis90/Die Grünen haben denselben Antrag gestellt.
Die SPD-Fraktion hofft, dass das Land wieder 50 Prozent der Kosten
übernimmt - die anderen 50 Prozent trägt dann die Stadt.

Das Familienministerium NRW hatte in einer offiziellen Stellungnahme
die ab dem 11. Januar gültigen Regelungen für die
Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Eltern werden demnach aufgefordert, ihre Kinder wann immer möglich
selbst zu betreuen und nicht in die Kita oder in die Kindertagespflege
zu bringen. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich
geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie
eigenverantwortlich.

Die Kindertageseinrichtungen sollen aber stets den Aspekt des
Kindeswohles berücksichtigen und ggf. individuelle Betreuungsangebote
– in Absprache mit dem Jugendamt – anbieten.

Auch sollen feste Gruppen eingerichtet werden, die sich in fester
Zusammensetzung und zugeordneten Räumlichkeiten treffen. Diese
Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Um dies
umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in
Kindertageseinrichtungen um 10 Wochenstunden eingeschränkt.

Das Kinderkrankengeld wird aufgrund dieser neuen Situation um zehn
zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für
Alleinerziehende) erhöht, um die zusätzliche Belastung der Eltern
zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern.

Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegepersonen können sich bis zum 26. März bis zu
sechsmal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos
testen lassen.

Tanja Gaspers, Erste Beigeordnete und Jugenddezernentin, weist darauf
hin, dass die Regelungen je nach Betreuungseinrichtung unterschiedlich
angewendet werden können. „Alle Eltern wurden bereits über die ab
dem 11. Januar gültigen Regelungen von den Einrichtungen informiert.
Sollten dennoch Fragen aufkommen, können sich die Eltern an ihre
zuständige Kindertageseinrichtung wenden.“

Mehr Infos gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
unter www.mkffi.nrw

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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